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   BGH, 06.11.1956 - 5 StR 634/55   

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BGH, 06.11.1956 - 5 StR 634/55 (https://dejure.org/1956,5899)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1956 - 5 StR 634/55 (https://dejure.org/1956,5899)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1956 - 5 StR 634/55 (https://dejure.org/1956,5899)
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  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 299/51
    Auszug aus BGH, 06.11.1956 - 5 StR 634/55
    Wie die Revision anerkennt, dürfen Richter, die nicht auf Lebenszeit angestellt sind, in der Strafkammer Beisitzer sein (BGHSt 1, 274; vgl auch BVerfG NJW 1954, 30).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 06.11.1956 - 5 StR 634/55
    Die Beschwerde ist also nicht ordnungsgemäß begründet worden und daher unzulässig (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Auszug aus BGH, 06.11.1956 - 5 StR 634/55
    Diese Ausführungen lassen nicht erkennen, aus welchen rechtlichen Erwägungen der Sachverständige und vor allem die Strafkammer, die sich seiner Auffassung "angeschlossen" hat, die Voraussetzungen des § 51 StGB verneint, insbesondere das Hemmungsvermögen des Angeklagten bejaht haben (vgl BGHSt 7, 238; 8,113) [BGH 10.08.1955 - 2 StR 131/55].
  • BGH, 10.08.1955 - 2 StR 131/55
    Auszug aus BGH, 06.11.1956 - 5 StR 634/55
    Diese Ausführungen lassen nicht erkennen, aus welchen rechtlichen Erwägungen der Sachverständige und vor allem die Strafkammer, die sich seiner Auffassung "angeschlossen" hat, die Voraussetzungen des § 51 StGB verneint, insbesondere das Hemmungsvermögen des Angeklagten bejaht haben (vgl BGHSt 7, 238; 8,113) [BGH 10.08.1955 - 2 StR 131/55].
  • BGH, 29.09.1955 - 3 StR 463/54
    Auszug aus BGH, 06.11.1956 - 5 StR 634/55
    Der nur beiläufig in einem Nebensatz enthaltenen und sehr allgemein gefaßten Bemerkung der Revision, daß "schon die Einrichtung insbesondere des beauftragten Richters zu groben Bedenken Veranlassung gegeben" habe, vermag der Senat nicht die Rüge zu entnehmen, die Landesjustizverwaltung von Berlin habe im Jahre 1955 so viele beauftragte Richter beim Landgericht beschäftigt, daß die erkennende Strafkammer aus diesem Grunde nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen sei (vgl BGHSt 8, 159 [BGH 29.09.1955 - 3 StR 463/54]; 9, 107 [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55]= JZ 1956, 167, 541 mit Anmerkungen von Kern; ferner BGHZ 20, 209 über die Verwendung von Hilfsrichtern beim Kammergericht).
  • BGH, 12.03.1956 - II ZR 91/55

    Unzulässige Mitwirkung von Hilfsrichtern

    Auszug aus BGH, 06.11.1956 - 5 StR 634/55
    Der nur beiläufig in einem Nebensatz enthaltenen und sehr allgemein gefaßten Bemerkung der Revision, daß "schon die Einrichtung insbesondere des beauftragten Richters zu groben Bedenken Veranlassung gegeben" habe, vermag der Senat nicht die Rüge zu entnehmen, die Landesjustizverwaltung von Berlin habe im Jahre 1955 so viele beauftragte Richter beim Landgericht beschäftigt, daß die erkennende Strafkammer aus diesem Grunde nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen sei (vgl BGHSt 8, 159 [BGH 29.09.1955 - 3 StR 463/54]; 9, 107 [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55]= JZ 1956, 167, 541 mit Anmerkungen von Kern; ferner BGHZ 20, 209 über die Verwendung von Hilfsrichtern beim Kammergericht).
  • BGH, 13.03.1956 - 2 StR 361/55
    Auszug aus BGH, 06.11.1956 - 5 StR 634/55
    Der nur beiläufig in einem Nebensatz enthaltenen und sehr allgemein gefaßten Bemerkung der Revision, daß "schon die Einrichtung insbesondere des beauftragten Richters zu groben Bedenken Veranlassung gegeben" habe, vermag der Senat nicht die Rüge zu entnehmen, die Landesjustizverwaltung von Berlin habe im Jahre 1955 so viele beauftragte Richter beim Landgericht beschäftigt, daß die erkennende Strafkammer aus diesem Grunde nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen sei (vgl BGHSt 8, 159 [BGH 29.09.1955 - 3 StR 463/54]; 9, 107 [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55]= JZ 1956, 167, 541 mit Anmerkungen von Kern; ferner BGHZ 20, 209 über die Verwendung von Hilfsrichtern beim Kammergericht).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51

    Entlassung von Nationalsozialisten

    Auszug aus BGH, 06.11.1956 - 5 StR 634/55
    Wie die Revision anerkennt, dürfen Richter, die nicht auf Lebenszeit angestellt sind, in der Strafkammer Beisitzer sein (BGHSt 1, 274; vgl auch BVerfG NJW 1954, 30).
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 06.11.1956 - 5 StR 634/55
    Diese Ausführungen lassen nicht erkennen, aus welchen rechtlichen Erwägungen der Sachverständige und vor allem die Strafkammer, die sich seiner Auffassung "angeschlossen" hat, die Voraussetzungen des § 51 StGB verneint, insbesondere das Hemmungsvermögen des Angeklagten bejaht haben (vgl BGHSt 7, 238; 8,113) [BGH 10.08.1955 - 2 StR 131/55].
  • BGH, 28.02.1952 - 5 StR 46/52

    Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit eines "hirnverletzten" Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 06.11.1956 - 5 StR 634/55
    Das Landgericht wird sorgfältig zu prüfen haben, ob es erforderlich erscheint, den Angeklagten durch einen Hirnfacharzt untersuchen zu lassen und diesen zur neuen Hauptverhandlung als Sachverständigen hinzuzuziehen (vgl BGH NJW 1952, 633 und das dort angeführte Schrifttum).
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